Wohnungskrise in Potsdam
Seit mehr als 20 Jahren steigen die Mieten in Potsdam kontinuierlich an. Inzwischen können sich selbst Haushalte mit normalen Einkommen kaum noch ausreichenden Wohnraum in der Stadt leisten. Die übergroße Zahl der WBS-Inhaber kann nicht mit einer Wohnung versorgt werden. Besonders große Wohnungen für Familien und kleine Wohnungen für Single-Haushalte sind rar. Die Leerstandsquote in städtischen Wohnungsbestand liegt seit langer Zeit unter 1 %. Trotz reger Bautätigkeit fehlen noch immer mehr als 10.000 preisgünstige Wohnungen. Dagegen stehen hochpreisige Wohnungen und möblierte Appartements teilweise sogar leer. So kann es nicht weitergehen!
Aktueller Stand:
Die Unterschriften wurden am 31.05.22 an den Kreiswahlleiter übergeben.
Bist du auch genervt von hohen Mieten?
Dann mach jetzt mit und unterstütze das Bürgerbegehren. Unterschriftenliste ausdrucken, ausfüllen, weitersagen und an einer der Sammelstellen abgeben!
Mieten deckeln!
Damit dem Mietenwahnsinn in Potsdam endlich Grenzen gesetzt werden, haben wir das Potsdamer Bürgerbegehren für einen Mietendeckel im städtischen Wohnungsbestand gestartet.
Wir wollen, dass die Kaltmieten im Wohnungsbestand der Stadt Potsdam und ihrer Wohnungsgesellschaft Pro Potsdam künftig maximal 1 % in 5 Jahren erhöht werden dürfen.
Dadurch steigt auch die ortsübliche Durchschnittsmiete im Mietspiegel langsamer an. Die Mieterhöhungen im privaten Wohnungsbestand werden deutlich gedämpft. Damit wollen wir einen ersten Schritt in eine soziale Mieten-, Wohn- und Bodenpolitik erzwingen.
Ist der Mietendeckel verfassungswidrig?
Nein, das Bundesverfassungsgericht erklärte das Berliner Landesgesetz nur deshalb für rechtswidrig, weil nicht das Berliner Abgeordnetenhaus sondern nur der Bundestag solche Regelungen treffen darf. Das Bürgerbegehren in Potsdam greift nicht direkt in private Eigentumsrechte ein. Es beschränkt sich formal auf den städtischen Wohnungsbestand und nutzt die Spielräume, die in der Zuständigkeit der Stadt Potsdam liegen. Die Zulässigkeit ist bislang unbestritten.
Wie teuer ist der Potsdamer Mietendeckel?
Auf der Rückseite jeder Unterschriftenliste ist die offizielle Kostenschätzung des Oberbürgermeisters vom 10.05.2021 abgedruckt. Wir sind – unabhängig von der Richtigkeit und Plausibilität – zum Abdruck dieser Schätzung verpflichtet.
Die Kostenschätzung geht davon aus, dass die Pro Potsdam bis 2030 durch den Mietendeckel Einnahmeausfälle von 30 Millionen Euro verkraften müsste. Bis 2040 beziffert der Oberbürgermeister die Einnahmeausfälle auf über 150 Mio. Euro, bis 2050 auf über 350 Mio. Euro. Bei der kürzlich vorgelegten Wirtschaftlichkeitsberechnung für eine mögliche Sanierung des Staudenhof-Wohnblocks preiste der OB noch nicht einmal alle Fördermittelprogramme ein, die in wenigen Monaten verfügbar sind. Nun orakelt er, dass bis 2030 über 50 Mio. Euro Fördermittel verloren gehen, wenn der Mietendeckel kommt. Eine seriöse Prognose über die Fördermittelprogramme in den nächsten 9 oder gar 29 Jahren ist aus unserer Sicht aber überhaupt nicht möglich.
In der Kostenschätzung und in der Lokalpresse wird ein einmaliges Bedrohungsszenario gezeichnet. Demnach kann die Pro Potsdam keine neuen Sozialwohnungen mehr bauen, ihren Wohnungsbestand nicht mehr sanieren und den Masterpan 100% Klimaschutz nicht mehr umsetzen, wenn sie durch den Mietendeckel daran gehindert wird, ihren Bestandsmieterinnen weiter die Mieten in geplantem Ausmaß zu erhöhen.
Dass eine sozialere Mietenpolitik bezahlbar ist, zeigt der Blick ins benachbarte Berlin. Dort haben die landeseigenen Wohnungsgesellschaften angekündigt, dass die Mieten 2021 gar nicht erhöht werden und von 2022–2025 nur um 1 % pro Jahr. Neuvermietungen erfolgen zu einer Miete 10% unter dem Mietspiegel. Die Pro Potsdam neuvermietet regelmäßig 10% über dem Mietspiegel.
Formales zum Bürgerbegehren
Für ein erfolgreiches Bürgerbegehren sind die Unterschriften von 10% der Wahlberechtigten erforderlich. Wahlberechtigt ist, wer in Potsdam wohnt, das 16. Lebensjahr vollendet hat und die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Staates besitzt.
Alle Eintragungen werden vom Wahlleiter auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Unvollständige oder doppelte Eintragungen werden ebenso gestrichen wie die von nicht wahlberechtigten Personen geleisteten Unterschriften. Anschließend prüft die Kommunalaufsicht formal die Zulässigkeit.
Sind genug gültige Unterschriften eingereicht und die Zulässigkeit bestätigt, kommt es zu einem Bürgerentscheid. Dieser ist erfolgreich, wenn eine Mehrheit, aber mindestens 25 % der Wahlberechtigten (Quorum) für den Mietendeckel votiert.
Der Bürgerentscheid entfällt nur, wenn die Stadtverordnetenversammlung das Anliegen des Bürgerbegehrens durch einen wortgleichen Beschluss übernimmt.
Ein erfolgreicher Bürgerentscheid kann zwei Jahre lang nur durch einen neuen Bürgerentscheid aufgehoben werden. Nach dieser Frist kann ihn die SVV aufheben.
Aktuelles
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- Bürger:inneninitiative prüft Klage 12. Dezember 2022
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